

Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungsbedingungen Supertext Free
1. Die Supertext AG, Hardturmstrasse 253, CH-8005 Zürich, (Supertext) stellt dem Nutzer unter supertext.com (die Website) einen kostenlosen Dienst zur KI-Übersetzung von Texten und Dokumenten (der kostenlose Dienst) zur Verfügung. Mit der Nutzung des Dienstes akzeptiert der Nutzer die vorliegenden Nutzungsbedingungen.
2. Supertext räumt dem Nutzer das Recht ein, den kostenlosen Dienst zu den jeweils geltenden und auf der Website angezeigten Beschränkungen, insbesondere betreffend Anzahl Sprachen, Zeichen und Übersetzungsaufträge sowie Volumen, für seine eigenen privaten und geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
3. Bei der Nutzung des kostenlosen Dienstes hat der Nutzer sich an die folgenden Regeln zu halten:
- Die Nutzung des kostenlosen Dienstes darf nicht gegen Entgelt für Dritte bzw. im Auftrag von Dritten genutzt werden.
- Der kostenlose Dienst darf nicht dazu genutzt werden, Texte und Dokumente, die rassistische, pornografische, sexistische oder anderweitig widerrechtliche Inhalte beinhalten, übersetzen zu lassen.
- Der kostenlose Dienst darf nicht dazu genutzt werden, Texte und Dokumente, die vertrauliche Informationen, wie beispielsweise Geschäftsgeheimnisse von Dritten, durch Vertraulichkeitsvereinbarungen geschützte Informationen, einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterstehende Informationen o. Ä., oder Personendaten beinhalten, übersetzen zu lassen.
4. Supertext behält sich vor, die Nutzung des kostenlosen Dienstes jederzeit von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen oder den kostenlosen Dienst zu verändern, zu ergänzen, weiterzuentwickeln oder gänzlich einzustellen.
5. Der kostenlose Dienst wird «as is» zur Verfügung gestellt. Supertext übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder generelle Qualität der über den kostenlosen Dienst erstellten Übersetzungen oder dass diese für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Supertext sichert auch nicht zu, dass der kostenlose Dienst jederzeit ohne Unterbruch sowie fehler- und störungsfrei verfügbar ist.
6. Sämtliche Rechte am kostenlosen Dienst gehören, mit Ausnahme der Open-Source-Komponenten, Supertext. Dem Nutzer ist bewusst, dass er keine Rechte am kostenlosen Dienst hat, die über die Nutzungsrechte gemäss diesen Nutzungsbedingungen hinausgehen.
7. Dem Nutzer ist bewusst, dass Supertext die von ihm übermittelten Texte und Dokumente sowie die durch den kostenlosen Dienst erstellten Übersetzungen für eigene Zwecke verwendet, wie insbesondere zur Optimierung und der Verbesserung unserer (kostenlosen und zahlungspflichtigen) Dienstleistungen. Hierzu gehört auch das Training unserer künstlichen Intelligenz.
8. Für die menschliche Überprüfung der über den kostenlosen Dienst erstellten Übersetzungen (Profi-Check) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Supertext AG.
9. Supertext kann die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit ändern.
Stand: Januar 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Supertext AG
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung der AGB
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Die Supertext AG, Hardturmstrasse 253, CH-8005 Zürich, (Supertext) betreibt einen Service für Textdienstleistungen (Textdienstleistungen). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Supertext und dem Auftraggeber bezüglich der Erbringung der im Bestellformular genannten und vereinbarten Textdienstleistungen (Einzelauftrag). Der Auftraggeber kann den Einzelauftrag über sein Benutzerkonto auf https://www.supertext.com (die Website) erfassen. Der Vertrag zwischen den Parteien (Vertrag) entsteht, sobald Supertext den erfassten Einzelauftrag akzeptiert, wobei Supertext das Recht hat, den vereinbarten Preis nach Massgabe von § 19 auch nach Vertragsabschluss anzupassen.
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Zudem betreibt Supertext eine cloudbasierte Plattform zur KI-Übersetzung von Texten (KI-Übersetzungsdienst), die ebenfalls über die Website zur Verfügung steht. Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Supertext und dem Auftraggeber bezüglich der Nutzung des KI-Übersetzungsdienstes durch den Auftraggeber. Der Vertrag entsteht mit Abschluss eines entsprechenden Abos durch den Auftraggeber auf der Website.
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Der KI-Übersetzungsdienst ist auch in einer kostenlosen Version verfügbar, die ohne den Abschluss eines Abos genutzt werden kann; für diese kostenlose Version gelten separate Nutzungsbedingungen.
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Die AGB sind jedoch auf den Profi-Check anwendbar, welcher im Zusammenhang mit dem KI-Übersetzungsdienst, sowohl in der kostenpflichtigen als auch in der kostenlosen Version, in Anspruch genommen werden kann. In diesem Fall entsteht der Vertrag mit Supertext, sobald der Auftraggeber die Anfrage für einen Profi-Check über die entsprechende Funktion auf der Website übermittelt.
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Vertragliche Bestimmungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
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Supertext ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Weitere Begriffe
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Administrator ist ein Nutzer, der einem Team zugeordnet ist und Administrativrechte besitzt.
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Arbeitsergebnisse sind die im Rahmen der Dienstleistungen übersetzten oder bearbeiteten Texte.
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Auftraggeber ist der Nutzer oder das Team, dem der Nutzer zugeordnet ist.
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Dienstleistungen sind die Textdienstleistungen und der KI-Übersetzungsdienst.
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Nutzer ist der Inhaber eines Benutzerkontos. Ausschliesslich natürliche Personen können Nutzer sein.
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Texte sind die vom Auftraggeber zur Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Texte, Dokumente und sonstigen Inhalte.
§ 3 Registrierung
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Sofern in diesen AGB nichts Gegenteiliges vorgesehen ist, muss ein Nutzer auf der Website ein Benutzerkonto erstellen, um die Dienstleistungen für sich oder für ein Team in Anspruch nehmen zu können.
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Jeder Nutzer kann einem Team zugeordnet werden, wobei die Zugehörigkeit zu mehreren Teams ausgeschlossen ist. Wenn der Nutzer einem Team zugeordnet ist, gelten seine Handlungen als die Handlungen seines Teams, sofern Supertext das Team als Auftraggeber akzeptiert hat. Ein Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass Supertext das Team als Auftraggeber akzeptiert.
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Ein Nutzer kann einem Team zugeordnet werden, indem er
- selbst ein Team erstellt, womit er zum Administrator wird;
- durch einen Administrator eingeladen wird, einem Team beizutreten; oder
- durch Supertext einem Team zugeordnet wird.
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Ein Nutzer kann die Zugehörigkeit zu einem Team verlieren, indem er vom Administrator oder von Supertext aus dem Team entfernt wird.
§ 4 Beizug Dritter
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Supertext ist bei der Erbringung der Dienstleistungen berechtigt, Dritte beizuziehen.
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Die Textdienstleistungen werden auch von ihren beauftragten unabhängigen geprüften Fachkräften (Fachübersetzern, Textern, Lektoren und Korrektoren) vorgenommen. In allen Fällen bestehen aber Vertragsbeziehungen ausschliesslich zu Supertext und nicht zur jeweiligen Fachkraft direkt.
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Die Bestimmungen des Auftragsdatenbearbeitungsvertrags gemäss Anhang 1 betreffend den Beizug von Unterauftragsbearbeitern gehen vor.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber ist für das Verhalten seiner Nutzer verantwortlich wie für sein eigenes. Jede Tätigkeit seiner Nutzer wird ihm zugerechnet.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anmeldeinformationen vertraulich behandelt werden und insbesondere, dass die Nutzer sich diese nicht gegenseitig bekanntgeben. Der Auftraggeber informiert Supertext umgehend über jede unbefugte Verwendung der Anmeldeinformationen, jede andere bekannte oder vermutete Verletzung der Sicherheit oder jedes andere Fehlverhalten seiner Nutzer (was den Auftraggeber jedoch nicht von den vorstehenden Pflichten entbindet).
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Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte selbständig verantwortlich. Der Auftraggeber informiert Supertext umgehend über allfällige Fehler oder Unstimmigkeiten in den Texten. Supertext behält sich vor, den Preis in diesem Fall nachträglich anzupassen.
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Dem Auftraggeber ist es verboten, im Rahmen der Dienstleistungen rassistische, pornografische, sexistische oder anderweitig widerrechtliche oder Rechte Dritter verletzende Inhalte an Supertext zu übermitteln.
§ 6 Sperrung
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Supertext behält sich vor, den Zugriff des Auftraggebers umgehend zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Texte rassistische, pornografische, sexistische oder anderweitig widerrechtliche oder Rechte Dritter verletzende Inhalte beinhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber anderweitig gegen die vorliegenden AGB verstösst oder verstossen hat, oder wenn der Auftraggeber im Falle eines Zahlungsverzugs die durch Supertext gesetzte Nachfrist ungenutzt verstreichen lässt. Dies kann die Sperrung einzelner Nutzer oder sämtlicher Nutzer beinhalten.
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Supertext wird den Administrator auf geeignetem Weg zeitnah über den Grund der Sperre informieren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt. Supertext behält sich das Recht zur ausserordentlichen Kündigung vor.
§ 7 Immaterialgüterrechte
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Sämtliche Rechte an den Texten und Arbeitsergebnissen gehören dem Auftraggeber. Der Auftraggeber gewährt Supertext sämtliche Nutzungsrechte, die erforderlich sind, damit Supertext die Dienstleistungen erbringen und für eigene Zwecke wie im Vertrag vereinbart nutzen kann.
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Sämtliche Rechte an der Website und den Dienstleistungen gehören Supertext. Jegliches Reverse Engineering ist im gesetzlich zulässigen Rahmen untersagt. Es ist dem Auftraggeber verboten, die Website und die Dienstleistungen zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, anzuzeigen, zu hosten, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder Dritten zur Verfügung zu stellen, ausser für seine Nutzer und wie im Vertrag festgelegt.
§ 8 Datenschutz
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Supertext gilt im Rahmen der Textdienstleistungen, des Profi-Checks sowie im Rahmen der Nutzerverwaltung als Verantwortlicher; anderweitige Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Supertext hält sich als Verantwortlicher an das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sofern anwendbar.
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Im Rahmen der KI-Übersetzungen gilt Supertext als Auftragsbearbeiter und der Auftraggeber als Verantwortlicher. Der Auftraggeber hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an alle geltenden Datenschutzgesetze. Hat der Auftraggeber seinen Sitz in einem Land, das aus Sicht des DSG oder der DSGVO, sofern anwendbar, über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, behält sich Supertext vor, zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts den Abschluss von zusätzlichen Vereinbarungen zu verlangen.
§ 9 Geheimhaltung
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Supertext nimmt angemessene Massnahmen vor, um die Texte, Arbeitsergebnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, Daten und Dokumente, die der Auftraggeber an Supertext übermittelt (vertrauliche Informationen), vertraulich zu halten.
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Der Auftraggeber informiert Supertext darüber, wenn vertrauliche Informationen einer gesetzlichen Geheimnispflicht unterliegen.
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Supertext verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeitende und Hilfspersonen bekanntzugeben, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterstehen.
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Das Vorstehende beschränkt Supertext nicht
- in der Beantwortung von Anfragen zuständiger Behörden, wenn Supertext die Bekanntgabe von Informationen als rechtmässig erachtet;
- in der Bekanntgabe von Informationen, die zur Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eines potenziellen Missbrauchs der Website oder der Dienstleistungen erforderlich sind; und
- in der Nutzung jeglichen Know-hows, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bezüglich fach- oder branchenspezifischer Fachausdrücke, Begrifflichkeiten oder Redewendungen, das bei der Erbringung der Dienstleistungen gewonnen wird, vorausgesetzt, vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Zahlungsbedingungen
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Die im Einzelfall vereinbarten Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Schweizer Franken im Rahmen der von Supertext zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren Zahlung leisten.
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Gewährt Supertext dem Auftraggeber die Zahlung per Rechnung, wird diese in der Regel ausschliesslich im .pdf-Format zum Download zur Verfügung gestellt oder per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mailadresse versendet.
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Rechnungen werden zehn (10) Tage nach Rechnungstellung fällig. Mit dem ungenutzten Verstreichen dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
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Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen müssen für jede Zahlungsperiode im Voraus erfolgen; abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Mit Ablauf dieser Zahlungsperiode gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
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Bei Zahlungsverzug wird Supertext dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gewähren. Lässt der Auftraggeber diese Nachfrist ungenutzt verstreichen, ist Supertext berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu verlangen. Falls Supertext in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 11 Verrechnung/Abtretungsverbot
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Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche von Supertext mit Gegenforderungen des Auftraggebers bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Supertext und dem Auftraggeber.
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Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Supertext unzulässig.
§ 12 Haftung/Haftungsbeschränkungen
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Soweit gesetzlich zulässig, haften Supertext, seine Mitarbeiter und Hilfspersonen nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen ergeben, für Verspätungen, Nicht- und Fehllieferungen, Nicht-Erreichbarkeit der Dienstleistungen, Datenverlust oder Verletzung von Rechten Dritter oder anderweitig.
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Die Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Supertext, durch die fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Supertext oder durch von Supertext verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf CHF 300 pro Seite beschränkt und kann den vorhersehbaren Betrag von maximal CHF 15 000 nicht übersteigen.
§ 13 Schadloshaltung
Der Auftraggeber verteidigt und entschädigt Supertext gegen alle Supertext entstandenen Schäden, (i) die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Forderung eines Dritten ergeben, der behauptet, dass die Texte oder deren Nutzung seine oder die Rechte Dritter verletzen oder ihm oder einem Dritten Schaden zugefügt haben, oder (ii) die sich aus der Verletzung einer Pflicht unter dem Vertrag ergeben.
§ 14 Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei Supertext tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Supertext anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 20 000 zu bezahlen. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.
Spezifische Bestimmungen für Textdienstleistungen
§ 15 Leistungsbeschreibung
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Supertext verpflichtet sich, die Textdienstleistung sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache und mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen.
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Besteht die Textdienstleistung in einer Übersetzung, verpflichtet sich Supertext, dafür zu sorgen, dass diese ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäss und mentalitätsgetreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmassstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.
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Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmassstäben gemäss § 15 wie allgemein üblich übersetzt bzw. verwendet.
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Übersetzt bzw. bearbeitet werden ausschliesslich Texte. Enthält der zu übersetzende Text Bilder, so kann er zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung kann auch erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten und Texten, die gegen die guten Sitten verstossen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Supertext wird den Auftraggeber über diesen Umstand schnellstmöglich informieren. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
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Für den Fall, dass ein Text durch die Bearbeitung bei der jeweiligen Fachkraft urheberrechtlichen Schutz erlangt, steht Supertext dafür ein, dass der Auftraggeber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte.
§ 16 Abnahme/Rügepflicht
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Nach erfolgter Bearbeitung steht das Arbeitsergebnis dem Auftraggeber über sein Benutzerkonto bzw. über das Benutzerkonto eines Nutzers zum Download zur Verfügung. Dem Auftraggeber bzw. dem Nutzer wird eine Abholeinladung per E-Mail zugestellt. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Download sofort nach Bekanntgabe der Fertigstellung erfolgt.
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Anderweitige Versandformen, z. B. per Post oder Telefax, erfolgen nur aufgrund gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung, beispielsweise bei beglaubigten Dokumenten.
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Supertext kann das Bereitstellen zur Abholung des Arbeitsergebnisses von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
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Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis unverzüglich nach Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel in der Bearbeitung sind unverzüglich nach dem Download bzw. nach Eingang in den Empfangsbereich des Auftraggebers (bei anderen Versendungsformen), versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Bearbeitung als vertragsgemäss erbracht.
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Supertext trägt die Gefahr des Datenverlustes bis zur Abholung des Arbeitsergebnisses per Download auf die Festplatte / den Cache-Speicher des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für den Übertragungsvorgang per Download auf die eigene Festplatte / den eigenen Cache-Speicher selbst verantwortlich und stellt Supertext insofern von jeder Haftung frei. Soweit andere Versandformen (Post, E-Mail, Telefax) ausdrücklich vereinbart worden sind, geht die Gefahr erst mit Übergabe des Textes an den Beförderer bzw. mit Eingang der entsprechenden E-Mail im Empfängerbriefkasten oder mit Ausdruck des entsprechenden Telefaxes beim Empfänger an den Auftraggeber über.
§ 17 Nachbesserung
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Soweit das Arbeitsergebnis von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, nimmt Supertext die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist vor. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Texte.
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Nach dem fruchtlosen Verstreichen der angemessenen Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
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Sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit des Arbeitsergebnisses nur unerheblich mindert.
§ 18 Gewährleistung
Supertext leistet keine Gewähr dafür, dass das Arbeitsergebnis für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass das Arbeitsergebnis veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.
§ 19 Preis
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Der Preis einer Textdienstleistung berechnet sich anhand des Umfangs des zu bearbeitenden Dokuments und den auf der Website ausgewiesenen Preisen.
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Die Erfassung des Umfanges eines zu bearbeitenden Dokuments und damit die Preisberechnung erfolgen elektronisch.
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Supertext ist ausdrücklich berechtigt, auch nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber den Preis der Textdienstleistung dem tatsächlichen Umfang des Dokuments anzupassen (gemäss den aktuellen Preisen von Supertext), wenn die automatische Erfassung des zu bearbeitenden Textumfangs aufgrund technischer Gründe nicht ausreichend genau erfolgen kann (da bspw. der zu bearbeitende Text Textfelder enthält, die von der Erfassungssoftware nicht als zu bearbeitender Text erkannt werden oder ein Format verwendet wird, das online nicht in allen Fällen genau ausgezählt werden kann, wie zum Beispiel das .pdf- oder .xls-Format).
§ 20 Vertragsbeendigung
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Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Einzelauftrag jederzeit kündigen.
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Wird ein Einzelauftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswertes.
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Supertext kann den Vertrag nach eigenem Ermessen ausserordentlich kündigen, wenn ein Sperrgrund gemäss § 6 dieser Vereinbarung vorliegt oder wenn der Auftraggeber den Vertrag anderweitig schwerwiegend verletzt.
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Supertext behält sich vor, die im Rahmen des Einzelauftrags vom Auftraggeber erhaltenen Texte nach Erledigung des Einzelauftrags für Archivierungszwecke aufzubewahren. Die Löschung der Texte erfolgt nur aufgrund eines ausdrücklichen schriftlichen Wunsches des Auftraggebers.
Spezifische Bestimmungen für den Profi-Check
§ 21 Leistungsbeschrieb
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Der Profi-Check kann auch ohne Abschluss eines Benutzerkontos verwendet werden.
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Supertext verpflichtet sich, im Rahmen des Profi-Checks die mittels KI übersetzten Arbeitsergebnisse sach- und fachgerecht sowie mit der gebührenden Sorgfalt zu prüfen. Dem Auftraggeber ist aber bewusst, dass es sich beim Profi-Check um eine reine Qualitätskontrolle handelt, um falsche, unvollständige oder anderweitig sinnentstellende Übersetzungen zu korrigieren.
§ 22 Weiteres
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Der Preis ergibt sich aus den auf der Website ausgewiesenen Preisen.
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Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Nachbesserung der mittels dem Profi-Check geprüften und allenfalls überarbeiteten Arbeitsergebnisse.
Spezifische Bestimmungen für den KI-Übersetzungsdienst
§ 23 Leistungsbeschreibung
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Supertext stellt dem Auftraggeber den KI-Übersetzungsdienst während der Laufzeit eines Abos zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website angezeigten Beschränkungen, insbesondere betreffend Anzahl Sprachen, Zeichen und Übersetzungsaufträge sowie Volumen, zur Verfügung. Supertext gewährt dem Auftraggeber in diesem Rahmen ein nicht ausschliessliches, unübertragbares Recht, den KI-Übersetzungsdienst zu nutzen und autorisierten Nutzern die Nutzung zu gestatten, und zwar ausschliesslich für eigene Zwecke.
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Dem Auftraggeber ist bewusst und er willigt ein, dass die Nutzung des KI-Übersetzungsdienstes unter den folgenden Voraussetzungen steht:
- Der Auftraggeber hat ein Abo für die Nutzung des KI-Übersetzungsdienstes abgeschlossen.
- Ein Nutzer hat sich erfolgreich in seinem Benutzerkonto eingeloggt.
- Es besteht eine funktionierende Internetverbindung auf dem Endgerät des Nutzers, für welche der Auftraggeber verantwortlich ist.
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Supertext hat angemessene Massnahmen getroffen, um den KI-Übersetzungsdienst vor unberechtigten Zugriffen und Manipulationen sowie vor Missbrauch zu schützen.
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Supertext nutzt Arbeitsergebnisse, welche Supertext für den Auftraggeber im Rahmen einer Textdienstleistung erstellt hat, für die Verbesserung des KI-Übersetzungsdienstes für den Auftraggeber («Fused Translation»). Diese Verbesserungen kommen ausschliesslich dem Auftraggeber zugute und werden nicht für andere Auftraggeber verwendet.
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Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Supertext die Texte und Arbeitsergebnisse, die im Rahmen des KI-Übersetzungsdienstes übermittelt und erstellt werden, nur so lange speichert und in dem Umfang verarbeitet, wie dies technisch erforderlich ist.
§ 24 Gewährleistung
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Der KI-Übersetzungsdienst wird «as is» und nach «best effort» erbracht. Nicht ausdrücklich vereinbarte Garantien werden im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, einschliesslich Garantien betreffend die Qualität, Funktionalität, Markttauglichkeit oder Rechtmässigkeit.
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Dem Auftraggeber ist insbesondere bekannt, dass der KI-Übersetzungsdienst eine professionelle menschliche Übersetzung nicht ersetzt, sondern als Hilfsmittel hierfür dient. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der anhand des KI-Übersetzungsdienstes erstellten Arbeitsergebnisse übernimmt Supertext keine Gewähr.
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Ausser wenn ausdrücklich vereinbart, sichert Supertext nicht zu, dass der KI-Übersetzungsdienst jederzeit ohne Unterbruch und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt werden kann oder dass er fehler- und störungsfrei nutzbar ist. Dem Nutzer stehen mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung keine diesbezüglichen Ansprüche zu.
§ 25 Gebühren
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Die Gebühren berechnen sich anhand der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise und Berechnungsmethoden.
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Supertext behält sich vor, die Gebühren jederzeit anzupassen, insbesondere aufgrund von technischen oder rechtlichen Änderungen. Der Auftraggeber wird frühzeitig über solche Anpassungen informiert und die Anpassungen treten auf Beginn der nächsten Zahlungsperiode in Kraft. Ist der Auftraggeber mit der Anpassung der Gebühr nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf Ende der laufenden Zahlungsperiode kündigen.
§ 26 Updates und Upgrades
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Supertext kann den KI-Übersetzungsdienst im Rahmen der Zweckbestimmung jederzeit verändern und weiterentwickeln, wie beispielsweise durch Updates und Upgrades. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers, dass Supertext Updates oder Upgrades entwickelt.
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Supertext wird Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des KI-Übersetzungsdienstes sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, typischerweise so vornehmen, dass diese nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist.
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Sollte der bisherige Funktionsumfang im Einzelfall aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr im gleichen Umfang angeboten werden können, kann Supertext die Anpassung umgehend vornehmen.
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Sollte Supertext etwaige Updates oder Upgrades entwickeln, stellt sie diese dem Auftraggeber in der Regel ohne eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung. Insbesondere für zusätzliche Funktionalitäten behält sich Supertext vor, die Gebühr gemäss § 25 anzupassen.
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Supertext informiert den Auftraggeber frühzeitig über Updates und Upgrades, die den Funktionsumfang des KI-Übersetzungsdienstes massgeblich ändern. Bedeutet die Änderung des Funktionsumfangs eine unzumutbare Beeinträchtigung für den Auftraggeber, kann dieser den Vertrag umgehend kündigen.
§ 27 Vertragsdauer und -beendigung
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Der Vertrag über die Nutzung des KI-Übersetzungsdienstes wird für die jeweils vorgesehene Laufzeit abgeschlossen. Vorbehalten abweichender Vereinbarungen, kann der Vertrag auf das Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
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Kündigen die Parteien den Vertrag nicht auf Ende der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit.
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Die ausserordentliche und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Sperrgrund gemäss § 6 dieser Vereinbarung vorliegt.
Schlussbestimmungen
§ 28 Vertragsänderungen
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Supertext kann diese AGB, einschliesslich Anhang 1, jederzeit einseitig ändern oder ergänzen.
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Die Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung in Textform (einschliesslich per E-Mail) mitgeteilt. Ausgenommen sind Änderungen oder Ergänzungen, die keine Auswirkung auf den Regelungsgegenstand oder den Inhalt der AGB haben, wie insbesondere die Ausbesserung von Tippfehlern.
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Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen, sofern er ein Abo für die Nutzung des KI-Übersetzungsdienstes abgeschlossen hat (und dieses zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der AGB noch gültig ist). Unterlässt es der Auftraggeber, innerhalb dieser Frist zu widersprechen, gilt die Änderung als vom Auftraggeber akzeptiert. Falls der Auftraggeber einer Änderung rechtzeitig widerspricht, hat Supertext das Recht, den Vertrag ohne Haftungsfolgen mit einer Frist von dreissig (30) Tagen zu kündigen, sofern die Änderung der AGB aus gutem Grund vorgeschlagen wurde.
§ 29 Diverses
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Aufträge ausserhalb des Leistungsumfangs der Dienstleistungen gemäss dieser AGB im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Supertext unterliegen nicht diesen AGB. Dazu gehören insbesondere: Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien etc. Solche Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.
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Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Supertext in Zürich, Schweiz.
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Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.
§ 30 Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
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Zürich (Schweiz), der Sitz von Supertext, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung.
Stand: Januar 2025
ANHANG 1: AUFTRAGSBEARBEITUNGSVEREINBARUNG
Die Supertext AG («Dienstleisterin») und der Kunde («Auftraggeber») haben einen Hauptvertrag geschlossen, in dessen Rahmen die Dienstleisterin Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeiten wird. Mit der Vereinbarung soll diese Auftragsbearbeitung für die Zwecke des DSG und, soweit anwendbar, der DSGVO geregelt werden, einschliesslich einer etwaigen Übermittlung von Personendaten in ein unsicheres Drittland sowie einer etwaigen Bearbeitung von Personendaten für eigene Zwecke der Dienstleisterin.
I. BEGRIFFE
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In dieser Vereinbarung werden die folgenden definierten Begriffe verwendet. Im Übrigen gelten Begriffe wie im DSG und, soweit anwendbar, wie in der DSGVO definiert, so insbesondere «Personendaten», «Bearbeiten», «Auftragsbearbeiter», «Unterauftragsbearbeiter», «Verantwortlicher» und «betroffene Person».
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«DSG» ist das Bundesgesetz über den Datenschutz in seiner jeweils gültigen Fassung, inkl. seinen Verordnungen.
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«DSGVO» ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
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«EDÖB» ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.
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«EU SCC» sind die Standardvertragsklauseln, wie sie von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 [C(2021)3972 final] genehmigt wurden.
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«EWR» ist der Europäische Wirtschaftsraum.
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«Klausel» bedeutet eine Klausel der EU SCC.
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«Land mit angemessenem Datenschutzniveau» ist ein Land oder ein Gebiet, dessen Gesetzgebung sowohl gemäss einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission als auch gemäss einer entsprechenden Beurteilung des EDÖB bzw. Feststellung des Bundesrates einen angemessenen Datenschutz gewährleistet.
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«Verbundenes Unternehmen» ist eine juristische Person, welche direkt oder indirekt von der Partei kontrolliert wird oder welche die Partei direkt oder indirekt kontrolliert oder die direkt oder indirekt unter der Kontrolle derselben juristischen Person steht wie die Partei.
II. AUFTRAGSBEARBEITUNG
A. Geltungsbereich und Merkmale der Auftragsbearbeitung
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Diese Vereinbarung regelt das Bearbeiten von Personendaten durch die Dienstleisterin als Auftragsbearbeiterin bzw. Unterauftragsbearbeiterin des Auftraggebers als Verantwortlicher bzw. Auftragsbearbeiter im Rahmen der Erfüllung des Hauptvertrags.
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Soweit der Auftraggeber selbst Auftragsbearbeiter ist (z. B. eines seiner Kunden), ist ausschliesslich er für die Kommunikation mit seinem Verantwortlichen zuständig und die Dienstleisterin darf seine Anweisungen als jene des Verantwortlichen betrachten und davon ausgehen, dass er von ihm stets ermächtigt handelt.
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Erfasst sind alle Personendaten, die die Dienstleisterin im Rahmen der Bearbeitung vom Auftraggeber, einem verbundenen Unternehmen von ihm oder einem Dritten erhält, oder welche die Dienstleisterin im Rahmen der Bearbeitung selbst erschafft.
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Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung sowie die Kategorien der bearbeiteten Personendaten und der betroffenen Personen sind, wie in Anhang 1A angegeben, festgelegt.
B. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich und garantiert gegenüber der Dienstleisterin, dass:
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a) die Bearbeitung, die Beauftragung der Dienstleisterin und seine Anweisungen an die Dienstleisterin unter Einhaltung des DSG, soweit anwendbar, der DSGVO und jedem anderen anwendbaren Datenschutzrecht und auch sonst rechtmässig erfolgen und während der Laufzeit der Vereinbarung bleiben;
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b) die technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss Anhang 1B (technische und organisatorische Massnahmen) im Hinblick auf die Bearbeitung und die damit verbundenen Risiken angemessen sind und während der Laufzeit der Vereinbarung bleiben;
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c) er alle Mitteilungen, Registrierungen, behördliche Genehmigungen und Einwilligungen von betroffenen Personen, die für eine rechtmässige Bearbeitung von Personendaten durch die Dienstleisterin als Auftragsbearbeiterin nach DSG, soweit anwendbar, DSGVO und sonst anwendbarem Datenschutzrecht erforderlich sind, gemacht oder eingeholt hat; und
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d) er alle Anfragen von betroffenen Personen, die ihre Rechte gemäss den anwendbaren Datenschutzvorschriften ausüben, von Aufsichtsbehörden und sonstigen Dritten zur Bearbeitung rechtskonform und angemessen beantwortet.
C. Bearbeitung von Personendaten durch die Dienstleisterin
1. Pflichten der Dienstleisterin
Die Dienstleisterin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber:
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a) Personendaten, soweit nicht anders vereinbart, nur für die Zwecke des Auftraggebers und jeweils nur zum Zwecke der Erfüllung des Hauptvertrages gemäss den dokumentierten Weisungen des Auftraggebers zu bearbeiten; der Hauptvertrag einschliesslich dieser Vereinbarung sowie die von den Parteien vereinbarten Leistungen und vom Auftraggeber gewählten Konfigurationen und Optionen und im Rahmen des Hauptvertrags vorgesehenen Instruktionen sind die abschliessenden und verbindlichen Weisungen des Auftraggebers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber diese Weisungen anpassen, schlägt er dies der Dienstleisterin vor; soweit kein besonderer Prozess zur Vertragsanpassung vorgesehen ist, prüft die Dienstleisterin den Anpassungswunsch in guten Treuen; können sich die Parteien nicht innert dreissig (30) Tagen auf eine Anpassung einigen, kann der Auftraggeber die Auftragsbearbeitung und die davon betroffene Leistung des Hauptvertrags ausserordentlich kündigen, soweit er zeigt, dass die verlangte Vertragsanpassung datenschutzrechtlich notwendig ist;
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b) keine Personendaten ins Ausland bekanntzugeben oder zu übermitteln, ausser:
- (i) an den Auftraggeber selbst, seine verbundenen Unternehmen oder an Dritte in Erfüllung einer Anweisung des Auftraggebers oder wie vom Hauptvertrag vorgesehen (dies gilt nicht für Übermittlungen an Unterauftragsbearbeiter der Dienstleisterin oder sonst von dieser beigezogene Dritte);
- (ii) soweit im Hauptvertrag nichts Strengeres vereinbart ist, an einen Empfänger in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau;
- (iii) soweit im Hauptvertrag nichts Strengeres vereinbart ist, an einen Empfänger, der nicht in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau ist, soweit die nach DSG und, soweit anwendbar, DSGVO für eine rechtmässige Bekanntgabe bzw. Übermittlung der Personendaten erforderlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind; oder
- (iv) dies ist mit dem Auftraggeber im Hauptvertrag oder anderweitig vereinbart;
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c) die technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss Anhang 1B (technische und organisatorische Massnahmen) vorzusehen und aufrechtzuerhalten, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Personendaten sowie die Nachvollziehbarkeit ihrer Bearbeitung entsprechend den Vorgaben der anwendbaren Datenschutzvorschriften jederzeit zu gewährleisten und Personendaten vor unbefugter Bearbeitung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung sowie vor versehentlicher oder unrechtmässiger Verfälschung, Zerstörung oder Verlust zu schützen, wobei zwischen den Parteien in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung ferner als vereinbart gilt, dass der Auftraggeber sicherzustellen hat, dass allfällige den Parteien obliegende Protokollierungspflichten (wie insbesondere jene nach Artikel 4 der Schweizer Verordnung über den Datenschutz, soweit anwendbar) eingehalten werden; die Dienstleisterin darf diese Massnahmen bei Bedarf anpassen, sofern das Schutzniveau insgesamt im Wesentlichen erhalten wird; in diesen Fällen passt sie Anhang 1B (technische und organisatorische Massnahmen) an und teilt dies dem Auftraggeber in geeigneter Weise mit;
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d) sich bei der Bearbeitung von Personendaten nur auf Mitarbeiter und andere Hilfspersonen (einschliesslich aller Dritter, die auf Anweisung der Dienstleisterin arbeiten und unter Art. 29 DSGVO fallen) zu verlassen, die vertraglich oder gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
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e) die Bearbeitung von Personendaten an Dritte (ausser Mitarbeiter und andere Hilfspersonen, welche die Anforderungen gemäss Ziffer II.C.1.e) dieses Abschnitts erfüllen) nur mit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und nur an einen Unterauftragsbearbeiter zu delegieren, der sich nach den Vorgaben zur Auftragsbearbeitung gemäss DSG und, soweit anwendbar, gemäss Art. 28(3) DSGVO verpflichtet hat. Die Zustimmung gilt als generell erteilt für alle Unterauftragsbearbeiter auf der Liste der Unterauftragsbearbeiter, welche die Parteien in Anhang 1C oder im Hauptvertrag bezeichnet haben; will die Dienstleisterin die Liste um weitere Unterauftragsbearbeiter erweitern oder anpassen, so teilt sie dies dem Auftraggeber in geeigneter Weise mindestens sechzig (60) Tage im Voraus in Textform mit (z. B. durch eine E-Mail oder eine Benachrichtigungsfunktion bei Anpassungen der Liste, soweit sie im Internet bereitgestellt wird). Der Auftraggeber kann einer Erweiterung oder Anpassung der Liste innert fünfzehn (15) Tagen schriftlich widersprechen; er wird dies nur aus datenschutzrechtlichen und berechtigten Gründen tun; können sich die Parteien nicht innert fünfzehn (15) Tagen einigen, kann der Auftraggeber die Auftragsbearbeitung und die davon betroffene Leistung des Hauptvertrags ausserordentlich kündigen, soweit er zeigt, dass der Widerspruch datenschutzrechtlich notwendig ist; strengere Regelungen über den Beizug von Unterauftragnehmern zugunsten des Auftraggebers im Hauptvertrag bleiben vorbehalten;
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f) dem Auftraggeber unverzüglich an die vom Auftraggeber bezeichnete E-Mail-Adresse jede Verletzung der Datensicherheit (was auch jede Verletzung des Schutzes von Personendaten im Sinne der DSGVO und des DSG umfasst) zu melden, sowie jene Informationen gemäss Artikel 33 Absatz 3 DSGVO und den entsprechenden Bestimmungen des DSG, welche der Dienstleisterin vernünftigerweise zur Verfügung stehen;
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g) den Auftraggeber auf sein Ersuchen hin bei der Einhaltung der DSGVO, des DSG und der sonst anwendbaren Datenschutzvorschriften unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung sowie der der Dienstleisterin zur Verfügung stehenden Informationen zu unterstützen, insbesondere bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen (i) gegenüber betroffenen Personen, die ihre Rechte gemäss den anwendbaren Datenschutzvorschriften (einschliesslich Kapitel III der DSGVO und den entsprechenden Bestimmungen des DSG und anderer anwendbarer Datenschutzvorschriften) ausüben, und (ii) gemäss den Artikeln 32 bis 36 DSGVO und den entsprechenden Bestimmungen des DSG und anderer anwendbarer Datenschutzvorschriften;
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h) den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn eine Weisung des Auftraggebers ihrer Meinung nach gegen anwendbare datenschutzrechtliche oder andere anwendbare Vorschriften verstösst;
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i) dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Ziffer II.C.1 durch die Dienstleisterin nachzuweisen, und Prüfungen und Inspektionen durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber dazu beauftragte Prüfgesellschaften zuzulassen und daran mitzuwirken; der Auftraggeber stimmt zu, dass er dieses Prüfrecht soweit möglich nur dadurch ausübt, dass er auf die Prüfung der von der Dienstleisterin allfällig zur Verfügung gestellten Zertifizierungen und Prüfberichte unabhängiger Prüfgesellschaften abstellt; und
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j) entsprechend der Wahl des Auftraggebers, vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, bei Beendigung des Hauptvertrages oder auf Verlangen des Auftraggebers alle oder bestimmte Personendaten an den Auftraggeber zurückzugeben oder zu löschen, ohne eine Kopie davon aufzubewahren, und dem Auftraggeber diese Löschung zu bestätigen.
2. Sonderaufwand, Schadloshaltung
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Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird der Auftraggeber der Dienstleisterin ihren Aufwand und ihre Auslagen vergüten, die ihr dadurch entstehen, dass sie dem Auftraggeber Unterstützungsleistungen gemäss Ziff. II.C.1 erbringt, ihm Prüfungen erlaubt oder diese unterstützt, von ihm verlangte Änderungen im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung umsetzt oder ihn sonst bei der Einhaltung des DSG, soweit anwendbar, der DSGVO und von anderem anwendbaren Datenschutzrecht unterstützt, jeweils soweit er nicht zeigen kann, dass dieser Aufwand von der Dienstleisterin selbst verschuldet worden ist oder er gemäss ausdrücklicher Regelung im Hauptvertrag nicht vom Auftraggeber zu tragen ist.
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Der Auftraggeber hat die Dienstleisterin gegen jegliche Ansprüche Dritter aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung (einschliesslich einem allenfalls vereinbarten Abschnitt III) oder anwendbarer Datenschutzvorschriften schad- und klaglos zu halten. Eine solche Schadloshaltung gilt insbesondere bezüglich aller Schäden, Kosten, Administrativsanktionen, Ansprüche oder Aufwendungen, die der Dienstleisterin als Folge solcher Verletzungen entstehen. Sie unterliegt, wie auch ein etwaiger Schadenersatzanspruch der Dienstleisterin und ihrer verbundenen Unternehmen, mangels ausdrücklich in Bezug auf diese Klausel abweichende Vereinbarung nicht etwaigen im Hauptvertrag vereinbarten Haftungsbegrenzungen oder -ausschlüssen.
III. ÜBERMITTLUNG AN AUFTRAGGEBER IN UNSICHEREN DRITTSTAATEN
Sofern sich der Auftraggeber in einem Land ohne angemessenes Datenschutzniveau befindet, gilt, was folgt. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieses Abschnitts III jenen von Abschnitt II vor.
A. Geltung der EU SCC
Wenn und soweit sich der Auftraggeber nicht in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau befindet, gelten für die Übermittlung von Personendaten an den Auftraggeber als Verantwortlicher der in Anhang 1A definierten Bearbeitung die EU SCC wie folgt als zwischen den Parteien vereinbart, mit dem Auftraggeber als «Datenimporteur» und der Dienstleisterin als «Datenexporteur»:
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a) Klauseln 1–6;
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b) Klausel 8 mit den Bestimmungen für «Modul Vier» einschliesslich des einleitenden Absatzes;
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c) Klauseln 10–12 mit den Bestimmungen für «Modul Vier», einschliesslich Klausel 11(a), jedoch ohne die Bestimmungen der «Option» der Klausel 11(a);
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d) Klauseln 14–15 mit den Bestimmungen von «Modul Vier», sofern und soweit die Dienstleisterin im Rahmen der Bearbeitung die vom Auftraggeber erhaltenen Personendaten mit Personendaten kombiniert, die die Dienstleisterin im EWR oder in der Schweiz erhoben hat; ihren Aufwand und ihre Auslagen im Zusammenhang mit den Klauseln 14–15 und deren Erfüllung kann sich die Dienstleisterin vom Auftraggeber entsprechend der Regelung in Ziff. II.C.2. vergüten lassen; die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber die Dokumentation gemäss Klausel 14(d) vornimmt und der Dienstleisterin auf erstes Verlangen vorlegt; der Auftraggeber ist auch für allfällig nötige weitere Transfer Impact Assessments aufgrund der Weiterübermittlung von im EWR oder in der Schweiz erhobenen Daten verantwortlich und weist der Dienstleisterin die Erfüllung dieser Verantwortlichkeit auf erstes Verlangen nach;
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e) Klausel 16 mit den Bestimmungen für «Modul Vier»;
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f) Klausel 17 mit den Bestimmungen für «Modul Vier», wobei das Recht der Schweiz als von den Parteien für die Zwecke von Klausel 17 vereinbartes Recht gilt;
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g) Klausel 18 mit den Bestimmungen für «Modul Vier», wobei die Gerichte der Schweiz die zuständigen Gerichte für die Zwecke von Klausel 18 sind;
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h) Soweit eine Übermittlung unter das DSG fällt, gelten ferner folgende Anpassungen der vorstehend vereinbarten Klauseln der EU SCC (für die Zwecke der DSGVO haben diese Anpassungen keine Auswirkungen):
- (i) Verweise auf die «Verordnung (EU) 2016/679» oder «diese Verordnung» sind als Verweise auf das DSG zu verstehen, soweit dieses anwendbar ist;
- (ii) Verweise auf die «Verordnung (EU) 2018/1725» werden gestrichen;
- (iii) die Begriffe «Union», «EU» und «EU-Mitgliedstaat» sind so zu verstehen, dass sie die Schweiz meinen;
- (iv) solange das DSG vom 19. Juni 1992 gilt, vereinbaren die Parteien, dass die EU SCC in Bezug auf Übermittlungen unter dem DSG auch Daten juristischer Personen schützen.
B. Ausgestaltung der Anhänge
Für die Anhänge der EU SCC, auf die in den Klauseln gemäss vorstehender Ziffer Bezug genommen wird, gilt, was folgt:
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a) Anhang I.A besteht aus:
- (i) den Angaben im Hauptvertrag und im Benutzerkonto des Auftraggebers, wobei der Auftraggeber als «Datenimporteur» gilt, der als «Verantwortlicher» handelt und die Dienstleisterin als «Datenexporteur», die als «Auftragsverarbeiterin» handelt;
- (ii) den Kontaktinformationen des Auftraggebers gemäss dessen Benutzerkonto und den Kontaktinformationen der Dienstleisterin gemäss dem Hauptvertrag;
- (iii) den Tätigkeiten gemäss der Bearbeitung, wie sie in Anhang 1A für die Auftragsbearbeitung definiert ist; -
b) Anhang I.B besteht aus den relevanten Angaben gemäss (i) der Bearbeitung und (ii) der etwaigen Unterauftragsbearbeitungen, wie sie jeweils in Anhang 1A und 1C für die Auftragsbearbeitung oder in der dort referenzierten Liste definiert sind;
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c) Anhang II besteht aus Anhang 1B dieser Vereinbarung.
C. Weitere Bestimmungen
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a) Die Parteien bestätigen, über die EU SCC zu verfügen, sodass sie dieser Vereinbarung nicht in Kopie beigefügt werden müssen.
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b) Der Auftraggeber wird die Dienstleisterin bei der Einhaltung des DSG, soweit anwendbar, der DSGVO und des weiteren anwendbaren Datenschutzrechts im Zusammenhang mit Übermittlungen an Empfänger, die nicht in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau sind, angemessen und auf eigene Kosten auf erstes Verlangen unterstützen.
IV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Ferner vereinbaren die Parteien das Folgende:
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a) Jede Partei trägt die Kosten zur Umsetzung dieser Vereinbarung selbst, soweit ausdrücklich in Bezug auf diese Vereinbarung oder in ihr nichts anderes vereinbart ist.
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b) Jede Partei kommt ihren Pflichten gemäss den auf sie anwendbaren Datenschutzvorschriften nach, insbesondere jenen gemäss DSG und, soweit anwendbar, der DSGVO. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dienstleisterin vom Auftraggeber erhaltene oder sonst im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag gewonnene Personendaten als Verantwortliche bearbeitet. Der Auftraggeber erlaubt der Dienstleisterin diesbezüglich die Bearbeitung von Personendaten und weiterer Daten für (i) die Zwecke des Hauptvertrags und der damit begründeten Rechte und Pflichten (z. B. zur Leistungserbringung und -abrechnung), (ii) für die Verbesserungen der Produkte und Leistungen der Dienstleisterin, (iii) nicht personenbezogene Zwecke (z. B. statistische Auswertungen), sofern keine Personendaten publiziert oder an nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Dritte weitergegeben werden, und (iv) die Einhaltung gesetzlicher und selbstregulatorischer Pflichten. Der Auftraggeber wird die betroffenen Personen auf Verlangen auf die Datenschutzerklärung der Dienstleisterin hinweisen, soweit dies die Dienstleisterin nicht selbst tut. Soweit der Auftraggeber der Dienstleisterin Personendaten zur Bearbeitung als Verantwortliche übergibt (z. B. Angaben über Leistungsbezüger), steht der Auftraggeber dafür ein, dass er dies tun und die Dienstleisterin diese Personendaten vertragsgemäss bearbeiten darf.
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c) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der rechtsgültigen Unterzeichnung durch bevollmächtigte Vertreter der Parteien. Die Dienstleisterin kann jedoch jederzeit eine Anpassung dieser Vereinbarung verlangen, soweit das DSG oder die DSGVO oder andere Gründe des Datenschutzes, der Datensicherheit oder des Geheimnisschutzes dies nach ihrer vernünftigen Einschätzung erfordern; der Auftraggeber wird eine solche Anpassung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.
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d) Etwaige bisherige Vereinbarungen der Parteien über die Auftragsbearbeitung gelten ab dem Datum dieser Vereinbarung als durch diese ersetzt.
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e) Diese Vereinbarung gilt als eigenständige Vereinbarung nebst dem Hauptvertrag. Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestimmungen dieser Vereinbarung und jenen des Hauptvertrages haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang, wenn und soweit sie sich auf die Bearbeitung von Personendaten durch die Dienstleisterin im Rahmen des Hauptvertrages beziehen.
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f) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten auch nach Beendigung des Hauptvertrages und bleiben so lange in Kraft, als die Dienstleisterin im Besitz der von dieser Vereinbarung erfassten Personendaten ist oder Zugriff auf diese hat.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen schweizerischem Recht und sind gemäss dem materiellen Recht der Schweiz auszulegen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist der Gerichtsstand Zürich.
ANHANG 1A: BESCHREIBUNG DER DATENBEARBEITUNG
Die Bearbeitung ist wie folgt definiert:
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Gegenstand/Zweck der Bearbeitung: Betrieb des KI-Übersetzungsdienstes zur KI-gestützten Textübersetzung
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Kategorien der betroffenen Personen: sämtliche Personen, deren Personendaten in den zu übersetzenden Texten enthalten sind
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Kategorien der Personendaten: sämtliche Personendaten, die in den zu übersetzenden Texten enthalten sind; dazu können im Einzelfall auch besonders schützenswerte Personendaten bzw. besondere Personendaten gehören
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Art der Bearbeitung: Erheben, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Löschen
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Dauer der Bearbeitung: Die Daten werden nach jedem Übersetzungsauftrag gelöscht.
ANHANG 1B: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
1. Zutrittskontrolle (Massnahmen zur Verhinderung von Zutritten Unberechtigter zu Datenverarbeitungsanlagen)
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Technische Massnahmen
- Automatisches Zugangskontrollsystem
- Alarmsystem
- Biometrische Zugangssperren
- Sicherheitsschlösser -
Organisatorische Massnahmen
- Personenidentifikation
- Protokollierung der Zutritte
- Schlüsselregelung
- Sorgfältige Auswahl von Personal
- Videoüberwachung
2. Zugangskontrolle (Massnahmen zur Verhinderung der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte)
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Technische Massnahmen
- Personenauthentifikation
- Einsatz von Firewall
- Gehäuseverriegelung -
Organisatorische Massnahmen
- Berechtigungskonzept
- Verwaltung der Benutzerberechtigungen durch Administratoren
- Erstellen von Benutzerprofilen
3. Zugriffskontrolle (Berechtigte dürfen ausschliesslich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können)
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Technische Massnahmen
- Protokollierung von Zugriffen -
Organisatorische Massnahmen
- Minimale Anzahl Administratoren
- Verwalten von Benutzerberechtigungen durch Administratoren
- Richtlinie Datenschutz und Datensicherheit
4. Weitergabekontrolle (Massnahmen, die gewährleisten, dass Daten während ihres Transports oder bei der Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können)
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Technische Massnahmen
- Ausschliesslicher Transfer via verschlüsselter SSH-Tunnels -
Organisatorische Massnahmen
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
5. Verfügbarkeits- und Belastbarkeitskontrolle
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Technische Massnahmen
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Schutz gegen Feuer, Rauch, Überflutungen, Feuchtigkeit etc.
- Backups -
Organisatorische Massnahmen
- Backupkonzept
- Disaster Recovery Plan
6. Regelmässige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
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Technische Massnahmen
- Zugriff der Mitarbeiter auf interne Regelungen betr. Datenschutz -
Organisatorische Massnahmen
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
7. Incident Response Management
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Technische Massnahmen
- Einsatz von Firewall, regelmässige Aktualisierung
- Einsatz von Spamfilter, regelmässige Aktualisierung
- Intrusion Detection System (IDS)
- Intrusion Prevention System (IPS) -
Organisatorische Massnahmen
- Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen
- Dokumentierte Vorgehensweise im Umgang mit Datensicherheitsvorfällen
8. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Privacy by design
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Technische Massnahmen
- Keine Speicherung von zu übersetzenden oder übersetzten Textsegmenten nach deren Verarbeitung -
Organisatorische Massnahmen
- Berücksichtigung von «Privacy by design» im Entwicklungsprozess
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
ANHANG 1C: LISTE DER UNTERAUFTRAGSBEARBEITER
Es werden keine Unterauftragsbearbeiter im KI-Übersetzungsprozess eingesetzt.